Selbsttötung als Selbstbestimmung? Über die vermeintliche Zulässigkeit von Selbsttötung als Begründung für Euthanasie
Abstract
Sommario: I. Einleitung: 1. Die Euthanasiedebatte - eine Anfrage an ärztliche und allgemeine Ethik; 2. Euthanasie und Selbsttötung; 3. Öffentliche Euthanasiedebatten: Argumente, Merkmale - am Beispiel Österreichs; 4. Ziele der Überlegungen. - II. Der theoretische Hintergrund - Philosophische Ethik und ihre Alternative: 1. Der unkritische Umgang mit den Grundlagen und seine Folgen; 2. Zwei grundsätzlich verschiedene Problemstellungen und ihre Merkmale; 3. Das unterschiedliche Problem philosophischer Ethik und der “Alternative zur Moral” - eine Skizze; a) Philosophische Ethik: Das sittlich-gute Handeln und der unbedingte Wert des Menschen; b) “Alternative zur Moral”: unbedingte Freiheitsausübung - willkürlich-bedingte Kriterien - kein verbindlicher Maßstab; 4. Die Kritik an der “Alternative zur Moral” - eine Zusammenfassung. - III. Die vermeintliche Rechtfertigung der Zulässigkeit der Selbsttötung: 1. Rechtfertigende Begriffe?; a) “Selbstbestimmung”? -Verkürzung auf einen inhaltsleeren Prozeß: b) “Autonomie”? -Verkürzung auf Unabhängigkeit im Handeln; c) “Würde”? -Verkürzung auf den Gebrauchswert des Menschen; d) “Recht”? - Verkürzung auf subjektives Interesse; 2. Rechtfertigende Einwände?; a) Religiöse Begründung? - Die Verwechslung von Begründung und Auslegung; b) Die christliche Tradition als Hindernis? - Eine Verwechslung von Genese und Geltung; c) Befürwortet durch die ganze klassische Philosophie? - Unzutreffend, unkritisch und anachronistisch. - IV. Die vermeintliche Widerlegung des sittlichen Verbotes der Selbsttötung; 1. Die Bereitschaft zur Selbsttötung - unvereinbar mit der Unbedingtheit sittlicher Forderungen; 2. Die Bereitschaft zur Selbsttötung - unvereinbar mit Selbstzweckhaftigkeit als dem eigentümlich Menschlichen; 3. Die Bereitschaft zur Selbsttötung - unvereinbar mit der Gleichheit in der Achtung der Menschenwürde; 4. Die Bereitschaft zur Selbsttötung -unvereinbar mit dem rechten Gemeinschaftsbezug des Menschen. - V. Schluß.